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Bewertungsreserven: Änderung nicht nötig

Die von der Assekuranz angemahnte Änderung der Regeln für die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven ist aus Sicht des Experten Hermann Weinmann nicht nötig. Der Professor an der Hochschule Ludwigshafen analysiert zum dritten Mal, was die Lebensversicherer mit dem Geld ihrer Kunden machen.

BGH schafft Klarheit bei Kündigung

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch seine Rechtsprechung zu möglichen Stornoabzügen der Versicherer fortgesetzt und Lücken geschlossen. Kunden erhalten mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. Weitergehende Forderungen lehnte das Gericht ab.