Eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen der Allianz zur nachträglichen Herabsetzung des sogenannten Rentenfaktors ist ungültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom Jahresanfang bestätigt. Demnach muss eine solche Klausel immer auch die Möglichkeit zur späteren Wiederheraufsetzung vorsehen. Die Allianz schätzt die Zahl der betroffenen Verträge auf 200.000. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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BGH legt Ausschlussklausel in der D&O-Versicherung eng aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position der Versicherten in der D&O-Versicherung gestärkt. Den Ausschluss der Deckung wegen des Verweises auf wissentliche Pflichtverletzungen, die sogenannte Kardinalpflichtverletzung, haben die Richter eng eingegrenzt. Versicherer dürfen einem Geschäftsführer nicht allein deshalb den Versicherungsschutz verweigern, weil er einen Insolvenzantrag erst verspätet gestellt hat, hat der BGH in dem konkreten Fall entschieden.
Wochenspot: Pleiten, Pech und Pannen
Wochenspot – der Podcast Regelmäßig gibt es den Versicherungsmonitor auch zum Hören. In dieser Ausgabe des Wochenspots sprechen Redakteurin Katrin Berkenkopf (rechts) und Chefredakteurin Friederike Krieger über die jüngsten Entwicklungen in der D&O-Sparte und welche Auswirkungen der Dieselskandal jetzt noch auf den Markt haben könnte. Diesen Podcast können Sie auch frei auf den gängigen Plattformen hören: Spotify, Apple Podcasts und Amazon Music.
Nach BGH-Urteil: D&O-Vergleiche könnten teurer werden
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Vergleich zwischen dem Autobauer Volkswagen (VW) und seinen D&O-Versicherern zu kippen, wird nach Ansicht von Branchen-Experten Auswirkungen auf die Sparte haben. Unterdessen befürchten die Anwälte der Aktionärsschützer, dass sich ein neuer Vergleich noch länger hinziehen könnte als gedacht, weil die Haftungsvergleiche neu bewertet werden müssen.
Dieselskandal: BGH kippt D&O-Vergleiche mit VW
Der Autobauer VW und seine D&O-Versicherer müssen noch einmal über einen Haftungsvergleich mit dem Ex-Chef Martin Winterkorn und weiteren Managern im Zuge des Dieselskandals verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung am Dienstag einen der größten D&O-Vergleiche der jüngeren Vergangenheit gekippt. Das könnte weitreichende Folgen für den D&O-Markt sowie Manager, Unternehmen und Versicherer haben, erwartet der renommierte Anwalt Mark Wilhelm.
Funk: Industriemarkt entspannt sich, Risiken steigen
Die Preissteigerungen in der Industrieversicherung scheinen nachzulassen, schreibt der Makler Funk in einem aktuellen Bericht. Zwar sind die Segmente Sach-, Haftpflicht-, Kfz- und D&O-Versicherung noch von Problemen geplagt. Der Markt zeigt sich aber insgesamt stabil. Funk sieht die systemischen Risiken als größte Herausforderung für die Versicherungswirtschaft und sorgt sich um die Entwicklung in der Cyberversicherung.
Düstere Prognose für D&O
Die steigenden Insolvenz-Zahlen haben auch Auswirkungen auf die D&O-Versicherung. Die Prognose für die Sparte ist düster, hieß es in einem Webinar der Kanzlei Clyde & Co. Für die Versicherer stellt sich die Frage, wie sie mit der Entwicklung umgehen. Vor Kurzem hat der BGH Klauseln für unwirksam erklärt, die eine automatische Kündigung im Insolvenzfall vorsehen. Makler blicken derweil angesichts der zunehmenden Haftungsrisiken skeptisch auf die sinkenden D&O-Prämien, wurde bei einer Fachveranstaltung des Financial Lines-Spezialisten Finlex deutlich.
Bußgeldregress: Wie wird der EuGH entscheiden?
Nach dem Willen des Bundesgerichtshofs soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Unternehmen Kartellbußgelder an Vorstände und Geschäftsführer weiterreichen können. Henning Schaloske von der Kanzlei Clyde & Co sieht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Richter gegen die Regressierbarkeit entscheiden werden. Der EuGH hatte zuvor schon der steuerlichen Absetzbarkeit von Kartellbußen einen Riegel vorgeschoben.
Sind Bußgelder regressfähig?
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Regressmöglichkeiten bei Kartellbußen und Jahresmedienkonferenz des Versichererverbands GDV
Debeka verliert Rechtsstreit um Stornoabzug
Die Debeka hat einen Prozess um Stornokosten bei Lebens- und Rentenversicherungen verloren. Der Versicherer räumt sich in Verträgen die Möglichkeit ein, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine zusätzliche Stornogebühr zu erheben, deren Höhe von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dagegen geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Debeka wird wohl vor den Bundesgerichtshof ziehen.
BGH urteilt zur Generalklausel in der Sachversicherung
Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach längerem Warten hat sich der Bundesgerichtshof mit der weit verbreiteten Generalklausel in der Sachversicherung befasst. Die Klausel legt dem Versicherungsnehmer auf, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Sie findet sich in tausenden gewerblichen und industriellen Sachversicherungsverträgen. Das Ergebnis, zu dem die Karlsruher Richter kamen, ist allerdings wenig befriedigend.
Allianz siegt vor dem BGH
Mit ihrem Tarif „Perspektive“ hat die Allianz nicht gegen die Mindestzuführungsverordnung verstoßen, die in der privaten Rentenversicherung ausgeschüttete Überschussbeteiligung ist rechtmäßig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden (Az: IV ZR 436/22). Damit hat sich die Allianz Lebensversicherung auch in der dritten Instanz gegen die Verbraucherzentrale Hamburg durchgesetzt. Die Verbraucherschützer hatten gegen den Münchener Konzern wegen der Benachteiligung von Versicherten mit älteren Verträgen geklagt.
BGH: Kein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Für Versicherungsvermittler-Verträge, die als Haustürgeschäft abgeschlossen werden, gilt kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden (Az. I ZR 137/23). Die Klägerin hatte in ihrem eigenen Ladenlokal einen Vermittler damit beauftragt, ihren Krankenversicherungsvertrag zu optimieren und die Honorarkosten dafür im Anschluss zurückgefordert.
Vorsicht bei Entlastung des Geschäftsführers
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH kann bei späteren Auseinandersetzungen dazu führen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Haftungsausschluss durch Entlastung erweitert. In dem Fall ging es um nicht genehmigte Einmalzahlungen eines Geschäftsführers an sich selbst. Gesellschafter sind gut beraten, die Berichte der Geschäftsführung kritisch zu prüfen und bei Unklarheiten nachzufragen.












